Auszug - Jugendfreizeitplatz - Sachstandsbericht Beteiligung Vereine und Interessengruppen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 01.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
 
Beschluss


Die Verwaltung erläutert den Sachstand, wonach am 16.02.2017 eine erste Unterredung mit den Nutzergruppen (Skater, CVJM und ADFC) im Beisein von Bürgermeister Bleek stattgefunden hat. Ziel dieses und der weiteren Gespräche ist die Erarbeitung eines Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes für den geplanten Jugendfreizeitplatz. Eine weitere Unterredung ist für den 06.04.2017 geplant

 

Derzeit werden für die Baumaßnahme wichtige Vorbereitungen umgesetzt (Vorbereitung Bauantrag, Bodenuntersuchungen u. ä.). In einem weiteren Schritt ist dann vorgesehen, die erst wieder ab Ende Oktober 2017 möglichen Baumfällarbeiten durchzühren.

 

Mit den Beteiligten ist sich darauf geeinigt worden, in der Zwischenzeit folgende Handlungsstränge zu verfolgen:

 

  1. Umsetzung der Maßnahme mit externen Fördermitteln:

Die Möglichkeit einer Beantragung von Zuschussmitteln aus zwei unterschiedlichen Förderprogrammen wird derzeit geprüft. Sofern eine Bewilligung von Fördermitteln erfolgen sollte, ist davon auszugehen, dass die Maßnahme in einem größeren Umfang umgesetzt werden kann. Mit Ergebnissen wird bis zum Sommer 2017 gerechnet.

 

  1. Umsetzung der Maßnahme ohne externe Fördermittel:

Sofern externe Zuschussmittel nicht zur Verfügung stehen, kann die Maßnahme nur in einem wesentlich kleineren Umfang starten und Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum entwickelt werden. Grundtzlich stehen im Haushalt der Stadt Wermelskirchen rd. 45.000 €r diesen Zweck zur Verfügung. In einem solchen Fall werden die Nutzer versuchen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Sponsoren und Spendenmaßnahmen zu erhöhen. Erfolgreiche Modelle aus Nachbarkommunen können von den Beteiligten mit Unterstützung durch die Verwaltung beispielhaft herangezogen werden.

 

Ein umfassendes Finanzierungskonzept kann erst erstellt werden, wenn Ergebnisse zu den vorstehenden Punkten 1. und 2. vorliegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass - neben den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln - nur die Mittel verausgabt werden können, die zusätzlich für den geplanten Zweck eingenommen werden.