Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2015  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0018/2017 Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kattwinkelsche Fabrik Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Beschluss


Der Ausschuss für Schulte, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelscha Fabrik empfiehlt dem

Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2015 mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.862.657,97 € ab.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 482.606,56 € in voller Höhe  aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.

 

3.Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner mbB, Remscheid, vom 05.09.2016 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.   

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.