Auszug - Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0110/2017 Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss einstimmig unter Beachtung folgender Ergänzung:

 

Ergänzung der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für Sportlerehrungen vom 01.08.2017:

§ 4, Satz 1: nach „…. angeschlossenen Vereinen“ werden die Worte „… oder dem Stadtsportverband“ eingefügt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ in der vorgelegten Fassung. Diese Richtlinien treten am 01.08.2017 in Kraft.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen die Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 per 31.07.2017 außer Kraft zu setzen..