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Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss einstimmig unter Beachtung folgender Ergänzung:
Ergänzung der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für Sportlerehrungen vom 01.08.2017: § 4, Satz 1: nach „…. angeschlossenen Vereinen“ werden die Worte „… oder dem Stadtsportverband“ eingefügt:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ in der vorgelegten Fassung. Diese Richtlinien treten am 01.08.2017 in Kraft.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen die „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004“ per 31.07.2017 außer Kraft zu setzen..
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