- Die Entscheidungen des Amtes für Schwerbehindertenrecht ist für Menschen mit Behinderung nicht nachvollziehbar. Besonders das Nichterteilen des Merkzeichens aG bereitet ihnen Probleme, da dieses Merkzeichen Voraussetzung für die Erlaubnis eines Parkausweises ist. Daher soll ein Vertreter des zuständigen Fachamtes des Kreises zu einer der nächsten Sitzungen des Beirates eingeladen werden. -Die Beiratsmitglieder werden in Kürze von der Verwaltung zum papierlosen Sitzungsdienst angeschrieben. -Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass eine zusätzliche Stelle (20 Stunden) mit den Arbeitsschwerpunkten Lotse für Menschen mit Behinderung, Wohnberatung und allgemeiner sozialer Dienst für Menschen ab 25 Jahren im Amt für Soziales und Inklusion geschaffen wurde.
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