Auszug - Änderung der Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 9
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Waldschule
Ort: Am Vogelsang 20, 42929 Wermelskirchen
 
Beschluss


Die Seniorenbeiratsordnung § 2 (3) nimmt Bezug auf den Beirat für Menschen mit Behinderung.

Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) hinzuziehen. Der/die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Inklusion und sein/seine Stellvertreterin, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegebe-raterin/der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen. Im Gegenzug nimmt der/die Vorsitzende/r beratend an den Sitzungen des Beirat für Menschen mit Behinderung teil.

Der Beirat nimmt einstimmig die Änderung zur Kenntnis.