Herr Thomas Marner (Technischer Beigeordneter) erläutert die weitere Vorgehensweise wie folgt:
Im Rahmen der Auftragsvergabe an einen Projektsteuerer ist keine europaweite Ausschreibung erforderlich, da sich das Auftragsvolumen unterhalb des EU-Schwellenwertes bewegt.
In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Bäder im Januar 2018 werden 3 Büros für Projektsteuerung die Möglichkeit erhalten, Ihre Arbeit vorzustellen. Eine Vergabe erfolgt danach in einem ordentlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage des Vergaberechts.
Es ist davon auszugehen, dass die Vergabe für die Projektsteuerungsleistung im März 2018 erfolgen kann und dass Verfahren damit abgeschlossen ist.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass diese Vorgehensweise mit dem hiesigen Rechnungsprüfungsamt abgestimmt ist.
Der Ausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.
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