Der Antrag gilt als eingebracht. Herr Andreas Voß (Verwaltung) berichtet, dass im Rahmen der Bevölkerungsprognose aktuell ein Anstieg der Kinderanzahl je Geburtsjahrgang festgestellt worden ist. Dieses wird auch Konsequenzen für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung haben, da die in der Vergangenheit berücksichtigten Prognosewerte scheinbar nicht mehr haltbar sind. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist, sind diese erhöhten Bedarfszahlen bereits berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird die Entwicklung der tatsächlichen Zahlen kontrollieren und die Kindergartenbedarfsplanung im Bedarfsfall kurzfristig aktualisieren und spätestens nach zwei bis drei Jahren fortschreiben.
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