Die Verwaltung erläutert, dass in der Telegrafenstraße auch gegen die Fahrtrichtung geparkt werden kann. Da es sich hier um eine Mischfläche handelt greift der Paragraph 12 STVO Absatz 4, der besagt, dass das Parken gegen die Fahrtrichtung verboten ist, nicht. Über diesen Sachverhalt wird die Verwaltung die Polizei und auch das Ordnungsamt informieren, damit keine Verfahren wegen Falschparkens eingeleitet werden. Das Versetzen des Behindertenparkplatzes in Höhe der Commerzbank würde Kosten verursachen und ist laut einiger Beiratsmitglieder mit dem heutigen Wissen, gegen die Fahrtrichtung parken zu können, nicht sinnvoll. Gerade für größere PKW’s und Transportern ist das Parken gegen die Fahrtrichtung auf dem ausgewiesenen Behindertenparkplatz an der Commerzbank geeignet. Mit 8 Stimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der Beirat, dass die Verwaltung die Kosten für die Verlegung ermittelt und die Sinnhaftigkeit der Verlegung überprüft. Darüber hinaus wird die Verwaltung den Behindertenparkplatz im Innenhof des Rathauses wieder zugänglich machen.
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