Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 46 Stimmen (17 CDU, 11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 6 WNKUWG Freie Wähler, Frau Jutta Hildner, Herr Host Walter Schenk, mit 5 Nein-Stimmen (1 CDU, 3 FDP, Herr Karl Springer) und 2 Enthaltungen (Herr Rainer Schneider, Herr Andreas Müßener):
- Für die Sekundarschule Wermelskirchen ist ein Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule zu errichten (Planungsvariante 7). Hierbei ist von einer vier- bis fünfzügigen Schule auszugehen. Grundlage für die Raumplanung ist das vom Rat der Stadt beschlossene „Pädagogische Konzept“ sowie ein auf Basis geeigneter Schulbauleitlinien (z.B. Köln, Düsseldorf,…) erarbeitetes Raumprogramm. Bei der Planung ist bereits jetzt die Möglichkeit vorzusehen, in Zukunft einen Erweiterungsbau errichten zu können.
- Für den Standort Realschule sind alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des Grundstücks für den Neubau umzusetzen.
Zu prüfen ist unter finanziellen und raumplanerischen Gesichtspunkten, ob der bestehende “Ernebau“ erhalten und damit Bestandteil des zu errichtenden Sekundarschulgebäudes sein soll.
- Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen sind vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten in den ehemaligen Räumlichkeiten der Städtischen Hauptschule zu nutzen. Darüber hinaus sind in dem erforderlichen Umfang temporäre Lösungen zur Unterbringung der Sekundarschule Wermelskirchen auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Hauptschule bzw. der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost und – sofern erforderlich – auf angrenzenden Grundstücken zu schaffen.
Die Ausgestaltung der Übergangsunterbringungen soll sowohl für die auslaufenden Schulformen als auch die VHS und die Sekundarschule so störungsfrei und kostengünstig wie möglich gestaltet werden. Im Falle eines Erhalts des „Ernebaus“ sollen die Pläne zu den temporären Unterbringungen dem angepasst werden. Anderenfalls soll auch die Weiterverwendung des „Ernebaus“ am Übergangsstandort geprüft werden.
- Die nach Abschluss der Leistungsphase 3 kalkulierten Baukosten dürfen 27 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Es ist ein Konzept zu erarbeiten für: Die PCB-belasteten Bestandsgebäude der ehemaligen Städtischen Realschule und der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sind fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Spätestens im Zuge des Rückbaus der Grundschule Ost ist über Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.
- Für die Folgenutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Städtischen Hauptschule ist seitens der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Dabei sollen alle denkbar möglichen Lösungen berücksichtigt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Einklang mit der schnellstmöglichen Zeitschiene für die Maßnahme ab der frühestmöglichen Leistungsphase eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Die Honorarkosten hierfür werden angenommen in einer Höhe von maximal rd. 950.000 € über alle Leistungsphasen je nach Variantenplanung und Standortentscheidung.