Nach Abwägung der jetzigen Situation teilt die Verwaltung mit, dass das Verlegen des Behindertenparkplatzes als nicht sinnvoll erachtet wird. Sie sagt zu, für eine Parkplatzerleichterung den Behindertenparkplatz um 1 m zu verlängern und mit einem Schild „Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt“ zu versehen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||