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Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2016 mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.869.496,74 € ab.
2.Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 485.621,45 € in voller Höhe aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.
3.Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 17.11.2017 vorbehaltlose Entlastung.
4.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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