Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2016   

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0214/2017 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Herr Gunter Stoeber, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott Köln, trägt die wichtigsten Punkte des Geschäftsberichtes vor.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2016 per 31.12.2016 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.392.399,76 € ab.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.546.012,35 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG,ln, vom 22.11.2017 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.