Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Hildegard Allelein, stellt ihre Tätigkeitsgebiet vor. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie für die Umsetzung des Gesetztes des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zuständig. Frau Allelein stellt den Werdegang des Gesetzes dar und seine Bedeutung für uns heute. Nach § 55 Landesbauordnung bedeutet dies, dass alle öffentlichen Gebäude und des Gesundheitswesens, z. B. Ärzte und Apotheken bei Neubauten die Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Nach dem Gleischstellungsgesetz des Landes NRW für Menschen mit Behinderungen ist die Beweislast nun von der Verwaltung zu erbringen und nicht mehr vom Behinderten. Nach einer kurzen Diskussion schlägt der Sozialausschußvorsitzende Klophaus vor, dieses Thema unter Beteiligung von Behinderten in einer der nächsten Sitzungen weiter zu behandeln. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Hildegard Allelein, stellt ihre Tätigkeitsgebiet vor. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie für die Umsetzung des Gesetztes des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zuständig. Frau Allelein stellt den Werdegang des Gesetzes dar und seine Bedeutung für uns heute. Nach § 55 Landesbauordnung bedeutet dies, dass alle öffentlichen Gebäude und des Gesundheitswesens, z. B. Ärzte und Apotheken bei Neubauten die Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Nach dem Gleischstellungsgesetz des Landes NRW für Menschen mit Behinderungen ist die Beweislast nun von der Verwaltung zu erbringen und nicht mehr vom Behinderten. Nach einer kurzen Diskussion schlägt der Sozialausschußvorsitzende Klophaus vor, dieses Thema unter Beteiligung von Behinderten in einer der nächsten Sitzungen weiter zu behandeln. |
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