Auszug - Barrierefreiheit für Alle Vortrag der Behindertenbeauftragten der Stadt Bergisch Gladbach  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates
TOP: Ö 6
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 16:35 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Begegnung
Ort: 42929 Wermelskirchen, Schillerstraße 6
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Hildegard Allelein, stellt ihre Tätigkeitsgebiet vor

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Hildegard Allelein, stellt ihre Tätigkeitsgebiet vor.

 

Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie für die Umsetzung des Gesetztes des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zuständig.  Frau Allelein stellt den Werdegang  des Gesetzes dar und seine Bedeutung für uns heute. Nach § 55 Landesbauordnung bedeutet dies, dass alle öffentlichen Gebäude und des Gesundheitswesens, z. B. Ärzte und Apotheken bei Neubauten die Barrierefreiheit gewährleisten müssen.

 

Nach dem Gleischstellungsgesetz des Landes NRW für Menschen mit Behinderungen ist die Beweislast nun von der Verwaltung zu erbringen und nicht mehr vom Behinderten.

 

Nach einer kurzen Diskussion schlägt der Sozialausschußvorsitzende Klophaus vor, dieses Thema unter Beteiligung von Behinderten in einer der nächsten Sitzungen weiter zu behandeln.

 

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Hildegard Allelein, stellt ihre Arbeit vor

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Hildegard Allelein, stellt ihre Tätigkeitsgebiet vor.

 

Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie für die Umsetzung des Gesetztes des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zuständig.  Frau Allelein stellt den Werdegang  des Gesetzes dar und seine Bedeutung für uns heute. Nach § 55 Landesbauordnung bedeutet dies, dass alle öffentlichen Gebäude und des Gesundheitswesens, z. B. Ärzte und Apotheken bei Neubauten die Barrierefreiheit gewährleisten müssen.

 

Nach dem Gleischstellungsgesetz des Landes NRW für Menschen mit Behinderungen ist die Beweislast nun von der Verwaltung zu erbringen und nicht mehr vom Behinderten.

 

Nach einer kurzen Diskussion schlägt der Sozialausschußvorsitzende Klophaus vor, dieses Thema unter Beteiligung von Behinderten in einer der nächsten Sitzungen weiter zu behandeln.