Herr Stefan Görnert teilt mit, daß die Möglichkeiten Warnschilder (z.B. „Achtung Kinder“) an den Räumlichkeiten der Kindertagespflegestellen aufzustellen derzeit geprüft werden.
Bzgl. des § 16 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrages (Mindestabstand zwischen Spielhallen und öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) erklärt Herr Stefan Görnert, daß es sich bei sämtlichen Spielhallen auf Wermelskirchener Stadtgebiet um alteingesessene Lokalitäten handelt, die bereits vor in Kraft treten des Gesetzes bestanden. Somit haben diese Örtlichkeiten Bestandschutz gem. § 18 Satz 3 des Gesetzes.
Herr Uwe Intorf (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Sachstand bzgl. der Einrichtung einer Stelle eines Streetworkers. Herr Stefan Görnert erklärt, daß diese Stelle in den Stellenplan 2019/2020 mit aufgenommen wird.
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