Der Rat der Stadt stellt einstimmig den
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018
in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest.
Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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