Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Sitzungstisch.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2017 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
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