Auszug - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018; Integration des Jugendfreizeitparks in das "Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0140/2018 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018; Integration des Jugendfreizeitparks in das "Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
 
Beschluss


Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Förderung der Maßnahme „Jugendfreizeitplatz“ wird Ende 2018 mit dem Grundförderungsantrag zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept beantragt.

 

Zu 2.:

Bisher haben die Kinder und Jugendlichen an Projektgruppensitzungen teilgenommen, in denen die weitere Vorgehensweise besprochen worden ist. Hieraus hat sich die bereits durchgeführte gemeinsame Rodungsaktion auf dem Gelände des Jugendfreizeitparks ergeben. Darüber hinaus sind Flyer für Spendenaufrufe von den Vereinen entwickelt und Spendenaktionen gestartet worden.

 

Im Rahmen der nächsten Schritte ist geplant, weitere Planungsgruppen/Workshops mit den Jugendlichen/den Vereinen, der Verwaltung und ggfls Facharchitekten zu organsieren, um in den konkreten Planungsprozess für den Jugendfreizeitplatz einsteigen zu können. In diesem Zusammenhang ist auch eine Einbindung des für die Umsetzung des IEHK zuständigen Planungsbüros ASS Düsseldorf vorgesehen. Entsprechende Kontaktaufnahmen sind bereits erfolgt. Eine Förderung dieser Planungsphase mit Geldern aus externen Fördertöpfen erscheint möglich und wird derzeit geprüft.

 

Zu 3.:

Die bereits im Haushalt für die Errichtung des Jugendfreizeitplatzes bereitgestellten rd. 40.000 €nnen derzeit nicht verausgabt werden, da diese im Rahmen einer denkbaren Förderung als Eigenmittel nachgewiesen werden müssen. Im Bedarfsfall muss dieser Eigenanteil weiter aufgestockt werden.