Herr Norbert Galonska regt in Abstimmung mit dem Stadtsportverband an, die Sporthallennutzungsgebühren rückwirkend ab 2017 aufzuheben. Insbesondere wird die Auffassung vetreten, dass die Bereitstellung von Sporthallen eine Pfllichtaufgabe und keine freiwillige Leistung der Stadt darstellt. Auf entsprechende Regelungen im Rheinisch-Bergischen Kreis wird verwiesen. Darüber hinaus wird vorgetragen, dass durch die Erhebung von Sporthallennutzungsgebühren eine „Schieflage“ gegenüber den nicht hallensporttreibenden Vereinen entsteht, die z. B. das Quellenbad und die Sportplätze kostenfrei nutzen können. Auch wird die Auffassung vertreten, dass sich die Hallen in einem maroden Zustand befinden, der die Erhebung von Nutzungsgebühren nicht rechtfertigt.
Technischer Beigeordneter Thomas Marner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit eine Überarbeitung der entsprechenden Gebührensatzung durchgeführt wird.
Der Ausschuss regt weiter an, bis zur Klärung der gesamten Angelenheit auf den Einzug der Hallenbenutzungsgebühren rückwirkend ab 2017 vorerst zu verzichten.
Erster Beigeordneter Stefan Görnert bittet wegen der Komplexität der Angelegenheit darum, einen entsprechend begründeten Antrag einzureichen, der dann in den politischen Beschlussgremien beraten werden muss. |
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