Herr Stefan Görnert (Verwaltung) weist die durch die Anfrage hervorgerufene Suggestion, die Amtsleitung handele ideologisch, zurück. Das Jugendamt trifft seine Entscheidungen einzig nach Recht und Gesetz. Frau Barbara Frank (Verwaltung) erklärt, dass die Altersfeststellung mittels fester Kriterien durch ein Gericht durchgeführt wird und nicht auf Basis einer persönlichen Meinung. In Wermelskirchen gibt es derzeit 21 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die unterschiedlicher Betreuung bedürfen. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen notwendigen Hilfen sowie der dafür ebenso unterschiedlich hohen Kosten, ist eine Pauschale pro unbegleitetem minderjährigem Flüchtling kaum aussagekräftig. Abgesehen davon werden sämtliche dieser Kosten durch das Landesjugendamt erstattet inklusive einer Verwaltungskostenpauschale. Betrüger hinsichtlich der Altersangabe sind in Wermelskirchen nicht bekannt.
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