Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bei 11 Zustimmungen und 4 Enthaltungen folgende Vorgehensweise:
a) Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 werden mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept nicht zurückgenommen und müssen von den Vereinen gezahlt werden. 1) b) Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 werden zurückgenommen, sofern das Rechnungsergebnis für den Doppelhaushalt 2017/2018 dieses zulassen und die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes dieser Vorgehensweise zustimmt. 2) c) Hallennutzungsgebühren werden ab dem Haushaltsjahr 2019 nicht mehr erhoben.
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