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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 10 Stimmen (5 CDU, 2 SPD, 3 WNK UWG FREIE WÄHLER) gegen 3 Stimmen (1 Bündnis 90/ Die Grünen, 1 Bürgerforum, Herr Schenk) entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vom 19.09.2018 zu verfahren. Diese lautet wie folgt:
a)Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 werden mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept nicht zurückgenommen und müssen von den Vereinen gezahlt werden.
b)Die Hallennutzungsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 werden zurückgenommen, sofern die Rechnungsergebnisse für den Doppelhaushalt 2017/2018 dieses zulassen und die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes dieser Vorgehensweise zustimmt.
c)Hallennutzungsgebühren werden ab dem Haushaltsjahr 2019 nicht mehr erhoben.
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