Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 6-22" Widmung der Erschließungsanlage   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0191/2018 Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 6-22"
Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22 zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.