Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz"; Antrag auf Einbeziehung weiterer Flurstücke in den Geltungsbereich  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0212/2018 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz";
Antrag auf Einbeziehung weiterer Flurstücke in den Geltungsbereich
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


MdR Herr Hartmut Zulauf (FDP) beantragt, die Beschlussfassung bis zur nächsten Ratssitzung zu verschieben. Dies wird von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich mit 9 Nein-Stimmen (4 CDU, 3 SPD, 1 Grüne, 1 FÜR) und 5 Ja-Stimmen (3 WNK UWG, 1 Büfo, 1 FDP) abgelehnt.

 

Auf Nachfrage von MdR Herrn Friedel Burghoff (Büfo) erläutert der Technische Beigeordnete Herr Thomas Marner, dass eine Zufahrtsregelung für private Flächen eine privatrechtliche Angelegenheit sei, die vordringlich keiner Regelung der Verwaltung bedarf.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat, zu beschließen, den Antrag der Eigentümer der Grundstücke Eich 12/12a/14b vom 20.09.2018 abzulehnen und das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ mit demjenigen Geltungsbereich, der dem Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt vom 16.10.2017 zu Grunde lag, fortzuführen.

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 9 Ja-Stimmen (4 CDU, 3 SPD, 1 Grüne, 1 FÜR) und 4 Nein-Stimmen (3 WNK UWG, 1 Büfo) sowie einer Enthaltung (FDP).