Das Entfernen der Straßenbeleuchtung/Laternenpfahl und die fehlende Markierung des Behindertenparkplatzes führt jetzt dazu, dass der notwendige Abstand von anderen Parkplatznutzern nicht eingehalten wird. Der Ein- und Ausstieg mit z. B. einem Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher beschließt der Beirat einstimmig, dem Ausschuss für Soziales und Inklusion zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, den Behindertenparkplatz so auszurichten, dass er von Menschen mit Behinderung nutzbar wird. |
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