Der Antrag gilt mit 13 Zustimmungen und 2 Gegenstimmen als mehrheitlich eingebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Förderung aus dem Programm „Moderne Sportstätten“ in erster Linie an Vereine mit Vereinseigentum richtet. U. U. könnten Förderungen für Vereine ohne Vereinseigentum möglich sein, sofern eine langjährige Nutzung/Vermietung (z. B. über 15 Jahre) nachgewiesen werden kann. Die Verwaltung sagt Gespräche mit den örtlichen Vereinen zu, sobald Ausführungsbestimmungen des Landes NRW in der Sache vorliegen. |
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