Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt, die Teilbudgets - 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung - 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - 50.06 Sonstige soziale Leistungen in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2019/2020 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Da die Fraktionen noch Beratungsbedarf angemeldet haben, wird heute kein Beschluss gefasst.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||