Auszug - Sachstandsberichte a) Stand Neubau Kitas b) Änderungen Kinderbildungsgesetz c) Zuschussverwendung plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
 
Beschluss


Zu a)

Herr Andreas Voß (Verwaltung) erklärt, dass insgesamt 229 neue Kitaplätze im Stadtgebiet geschaffen werden. Diese teilen sich wie folgt auf:

Erweiterung ev. Kita Tente – 25

Erweiterung Johanniter Waldkita – 18

Erweiterung Kita Grunewald – 16

Erweiterung städt. Kita Forstring – 10

Erweiterung städt. Kita Am Ecker – 30

Neubau Hilfringhauser Straße – 65

Neubau Eichholzer Straße – 65

 

Herr Hartwig Schüngel (Verwaltung) erklärt, dass die Fertigstellung der Maßnahmen an der Kita Grunewald bis Ende 2019, an den Kitas Forstring und Am Ecker bis Mitte 2020 geplant sind. Die Neubauten Hilfringhauser Straße sowie Eichholzer Straße benötigen planmäßig ab Erteilung der Baugenehmigung 8 bis 10 Monate Bauzeit, sodass derzeit ebenfalls von einer Fertigstellung bis Mitte 2020 ausgegangen wird.

 

Fragen werden beantwortet.

 

 

Zu b)

Herr Andreas Voß erklärt, dass die Stadt Wermelskirchen durch das neue sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ voraussichtlich rund 500.000 € mehr für die Kitas zur Verfügung haben wird. Diese setzen sich zusammen aus 450.000 € Euro Fördermitteln des Landes sowie 50.000 € zu leistender Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen. Es ist davon auszugehen, dass der von der Stadt zu tragende Eigenanteil durch Zahlungen, die die Stadt für die Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft im Rahmen der Zusatzförderung erhält, zumindest ausgeglichen wird.

 

 

Zu c)

Frau Barbara Frank erklärt, dass hinsichtlich der Zuschussverwendung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf eine Fortschreibung bis 31.07.2020 geplant ist, da zum 01.08.2020 eine Reform des Kinderbildungsgesetzes vorgesehen ist und sich daraus voraussichtlich Änderungen bei diesen Zuschüssen ergeben werden.