Erste Stellvertretende
Bürgermeisterin Reetz weist auf die korrigierte Fassung der Beschlussvorlage
hin und stellt diese zur Abstimmung. Der Bürgermeister nimmt an der Beratung
und Abstimmung nicht teil.
a)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig
gemäß § 94 Abs. 1 GO NW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2003.
Die Haushaltsrechnung 2003 hat folgendes Ergebnis:
Einnahmen
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 67.871.354,05
€
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt
11.189.063,75 €
Summe Soll-Einnahmen 79.060.417,80
€
+ neue Haushaltseinnahmereste 590.000,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste
181.463,61
€
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
79.468.954,19 €
Ausgaben
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 67.651.092,95
€
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt
10.063.086,96 €
(darin enthaltener Überschuss nach § 41 Abs. 3
Satz 2 GemHVO: 0,00 €)
Summe Soll-Ausgaben 77.714.179,91
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 52.578,29 €
Vermögenshaushalt 1.911.180,39
€ 1.963.758,68
€
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt
13.780,80 €
Vermögenshaushalt 195.203,60
€ 208.984,40
€
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 79.468.954,19
€
Fehlbetrag: 0,00 €
b) Dem Bürgermeister wird einstimmig Entlastung
erteilt.