Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8
0123/2019 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
 
Beschluss


Herr Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch teilt mit, dass der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in § 5, letzter Satz, noch modifiziert wird. Die Anlage zur Beschlussvorlage für die Beratungen in der Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2019 wird entsprechend geändert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, der im Entwurf dieser Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung) zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zuzustimmen.