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Frau Schulte berichtet, dass bis auf die „Gaststätte Fritz“ in Grünenbäumchen alle weiteren 23 Wahllokale in Wermelskirchen ebenerdig sind. Für Menschen mit Seheinschränkugen und für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind darüber hinaus nach § 23 KwahlG bestimmte Hilfsmittel vorzuhalten. So sind die Information und Stimmzettel in leichter Sprache und Stimmzettelschablone zur Verfügung zu stellen. Die Blindenverbände haben sich bereit erklärt, die Stimmzettelschablonen und die dazu passende Audio-CD zu erstellen. Da das Wahlvorschlagsverfahren erst im Juli beendet sein wird, können erst dann Stimmzettel-Muster an den zuständigen Blindenverband in Meerbusch zur Bearbeitung weitergegeben werden. Es ist zu befürchten, dass der Blindenverband bedingt durch die Komplexität, dem hohen Aufwand in der kurzen Zeit diese Aufgaben erfüllen kann. Für die Informationen in Leichter Sprache steht die Kommune in Kontakt mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis, um eine landesweit einheitliche Vorlage zu erhalten. Frau Schule bietet an in der Sitzung am 14.05.20 über den neuen Sachstand zu berichten.
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