Auszug - Benutzungsordnung Eifgenanlage  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0236/2004/1 Benutzungsordnung Eifgenanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage und die zuletzt gemachten Änderungen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage und die zuletzt eingearbeiteten  Änderungen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes. Herr Brosze (freie Träger) regt an, das Zelten solange zu gestatten, bis ein Alternativzeltplatz gefunden wird. Frau Müller (CDU) bittet zu bedenken, dass eine Kaution in Höhe von 200,- Euro für die Grundschulen nicht aufbringbar seien. Nach kontroverser Diskussion wird Punkt 4 Abs. 2 – Kaution in Höhe von 200,- Euro – geändert in – “Der Veranstalter (außer Wermelskirchener Grundschulen und Kindergärten 100,- Euro) hinterlegt eine Kaution in Höhe von 200,- Euro.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Änderung.

 

Nach nochmaliger Diskussion über das Inkrafttreten der Satzung erklärt Frau Ludwig-Schieffers, dass das Verschieben des Inkrafttretens zur Folge hätte, dass die Vermietung erst im späten Frühjahr nach der nächsten Sitzung im April weiter stattfinden könnte.

 

Herr Vorsitzender Bilstein fragt an, ob einvernehmlich über die vorgelegte Satzung mit Inkrafttreten zum 01.01.2005 beschlossen werden soll. Dies wird einvernehmlich angenommen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen mit 8 Ja zu 7 Nein-Stimmen, die Benutzungsordnung für die Vermietung der Eifgenanlage der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung mit der Änderung zu beschließen.