Frau Ludwig-Schieffers erläutert die
Vorlage und die zuletzt eingearbeiteten
Änderungen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes. Herr
Brosze (freie Träger) regt an, das Zelten solange zu gestatten, bis ein
Alternativzeltplatz gefunden wird. Frau Müller (CDU) bittet zu bedenken, dass
eine Kaution in Höhe von 200,- Euro für die Grundschulen nicht aufbringbar
seien. Nach kontroverser Diskussion wird Punkt 4 Abs. 2 – Kaution in Höhe
von 200,- Euro – geändert in – “Der Veranstalter (außer
Wermelskirchener Grundschulen und Kindergärten 100,- Euro) hinterlegt eine
Kaution in Höhe von 200,- Euro. Der Jugendhilfeausschuss beschließt
mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Änderung. Nach nochmaliger Diskussion über das
Inkrafttreten der Satzung erklärt Frau Ludwig-Schieffers, dass das Verschieben
des Inkrafttretens zur Folge hätte, dass die Vermietung erst im späten Frühjahr
nach der nächsten Sitzung im April weiter stattfinden könnte. Herr Vorsitzender Bilstein fragt an,
ob einvernehmlich über die vorgelegte Satzung mit Inkrafttreten zum 01.01.2005
beschlossen werden soll. Dies wird einvernehmlich angenommen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Wermelskirchen mit 8 Ja zu 7 Nein-Stimmen, die Benutzungsordnung
für die Vermietung der Eifgenanlage der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten
Fassung mit der Änderung zu beschließen. |
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