Zu Seite 53 – HHSt.
1.407.718.0.5 – fragt Herr Wirtz (SPD) an, ob man die HHSt.
nicht bestehen lassen und weiterhin
einen kleinen Betriebskostenzuschuss zahlen könne, da sich Rollrausch bisher
noch nicht selbst trägt. Es wird der Vorschlag gemacht, dass der Vorsitzende
Herr Bilstein, die Jugendamtsleiterin
Frau Ludwig-Schieffers sowie der Stadtkämmerer Herr Löffler, bis zum nächsten HuF nach Einsicht in die
Rollrauschfinanzen klären, ob und in welcher Höhe weiterhin ein
Betriebskostenzuschuss nötig ist. Zu Seite 69 – 1.451.766.0.3
– fragt Frau Müller (CDU) an, ob die Mittel in 2004 ausgeschöpft wurden.
Die Verwaltung sagt zu, dies in der Niederschrift zu vermerken. Aus der HHSt. sind rund 5.938,-
Euro verausgabt worden, es sind demnach 2.868,- Euro mehr als angesetzt
verausgabt worden.. Zu Seite 170 – 1.460.987.0.3 und
1.460.987.1.1 – bittet Herr Wirtz (SPD) um Anbringung von
Sperrvermerken, die Mittel der HHSt. 1.460.987.0.3 können ggf. für die noch
ausstehenden Brandschutzmaßnahmen verwendet werden.Es wird dazu auf den
vorliegenden Antrag der WNK/UWG-Fraktionen und die Beschlussempfehlung des STuV
verwiesen. Herr Löffler sagt zu, dass die
Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden und die Mittel ggf. der HHSt.
1.460.987.0.3 nach Entsperrung gezahlt werden können, wobei dann hierfür nicht
die gesamten Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssten. Herr Jung
(freie Träger) bittet dazu, mit in die Entscheidungen zu dieser Sache
eingebunden zu werden. Zu Seite 341 – UA 460 – schlägt Frau
Paulig (Bündnis90Grüne)vor, die Schaffung einer Spielfläche im Ostviertel mit
42.000,- Euro im Investitionsprogramm
für 2006 neu einzustellen. Dies empfiehlt der Ausschuss dem Rat
der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt, die Unterabschnitte 210/1, 210/2,
210/4, 210/5, 210/6 (jeweils Ausgabe-H.-Stelle Sachausgaben “Betreute
Grundschule”), 407/0, 407,1, 451/0 – 457/4, 460 – 464/6, 465
des Verwaltungshaushaltes, die Unterabschnitte 451, 460-464/8,
465 des Vermögenshaushaltes, die Unterabschnitte 451,460-464 des
Investitionsprogrammes, in der vorgelegten Fassung des von der
Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2005 - unter
Berücksichtigung der o.a. Änderungsvorschläge
- zu beschließen. |
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