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Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2020 zu beschließen:
a) die Gebühren
Abflusslose Gruben 9,90 € je m³ Schmutzwasser Kleinkläranlagen 59,21 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.773 € und (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 1.342 € zu entnehmen
c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 2.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
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