![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Städtischer Verwaltungsdirektor Jürgen Scholz teilt mit, dass für diese Fragen ausschließlich der Bürgermeister gem. § 62 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen zuständig ist. Eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Antrag ist daher nicht möglich.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |