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Jahresabschluss 2001Herr Stubenrauch gibt bekannt, dass die Pflichtprüfung des SAW für das Wirtschaftsjahr 2001 nach Beschluss des Rates, Prüfvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt und Amtlichen Bekanntmachung abgeschlossen sei. Dichtigkeitsprüfung der Haus- und GrundstücksanschlüsseHerr Weber berichtet, dass die Eigentümer seit etwa 3 Jahren
mit der Änderung der Landesbauordnung gemäß § 45 verpflichtet sind, ihre
privaten Grundstücksentwässerungen auf Dichtigkeit zu prüfen. Hierfür hat der
Gesetzgeber eine Frist von 20 Jahren vorgegeben. Ausnahmen wurden für
Grundstücke in Wasserschutzgebieten (Ersterfassung innerhalb von 5 Jahren) und
für den Fall einer Veränderung der Abwasseranlage auf dem Grundstück
vorgegeben. Der Nachweis ist per Unternehmerbescheinigung beim Bauaufsichtsamt
vorzulegen. Hierüber werden die Eigentümer im Rahmen der üblichen Informationen
(Versammlungen, Anschreiben) umfassend informiert. Nächster Termin Werksausschuss SAW Die Werkleitung gibt bekannt, dass die
nächste Sitzung des Werksausschusses auf den 23.07.2003 verschoben werde. Der
Termin im Juni entfällt. |
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