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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung zu prüfen (Bestandsaufnahme), welche Kosten für die im Antrag genannten Maßnahmen zu erwarten sind, um ggf. anschließend entsprechende Folgebeschlüsse fassen zu können.
Wenn die Kosten für die Bestandsaufnahme aus dem laufenden Haushalts-Budget zu decken sind, wird die Verwaltung den Auftrag direkt erteilen. Ist dies nicht möglich, wird die Verwaltung dies für den Haushalt 2021 anmelden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Antrag der Fraktion WNK UWG Freie Wähler vom 16.01.2020.
Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.
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