Der Leiter des Hochbauamtes, Herr Hartwig Schüngel, erläutert den Sachstand im Rahmen der Anfrage. Hiernach ist vorgesehen, den ab dem Schuljahr 2021/2022 benötigten Klassenraum in Form eines Raummoduls auf dem Schulhof zu errichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan ergebenden baulichen Maßnahmen für den Schulstandort Tente im Zusammenhang mit dem sich voraussichtlich ergebenden Zusatzbedarf im Rahmen des OGS-Rechtsanspruches umgesetzt werden. Dieser Rechtsanspruch ist voraussichtlich ab dem Jahr 2025 zu erfüllen. Ein Auftaktgespräch zur Ermittlung des Bedarfs an den einzelnen Schulstandorten zwischen Verwaltung und Schulen findet bereits am 31.03.2020 statt.
Es ist vorstellbar, die am Schulstandort Tente umzusetzenden Maßnahmen auf dem Gelände der Schule zu realisieren und auf einen Ausbau des Dachgeschosses zu verzichten.
Hinsichtlich des Lärmschutzes in den Klassenräumen wird erläutert, dass dieser auf Initiative von Elternvertretern von der Verwaltung in einem Klassenraum eingebaut worden ist. Die Umsetzung in weiteren Räumen erfolgt sukzessive.
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