Stadtverordnete Müller weist darauf hin, dass in der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses am 01.02.2005 die Kaution zur Benutzung der Anlage für die Wermelskirchener Grundschulen und Kindergärten von 200,00 auf 100,00 € reduziert wurde. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Benutzungsordnung für die Vermietung der Eifgenanlage der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der getroffenen Änderung im Jugendhilfeausschuss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||