Auszug - Benutzungsordnung Eifgenanlage  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0236/2004/1 Benutzungsordnung Eifgenanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die Benutzungsordnung für die Vermietung der Eifgenanlage

Stadtverordnete Müller weist darauf hin, dass in der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses am 01.02.2005 die Kaution zur Benutzung der Anlage für die Wermelskirchener Grundschulen und Kindergärten von 200,00 auf 100,00 € reduziert wurde.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Benutzungsordnung für die Vermietung der Eifgenanlage der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der getroffenen Änderung im Jugendhilfeausschuss.