Um sicher zu stellen, dass der Beirat beschlussfähig bleibt, ist eine Überarbeitung der Satzung für Menschen mit Behinderung notwendig. In der Vergangenheit trat mehrfach die Situation ein, dass Beiratsmitglieder aus unterschiedlichen Gründen nicht an den Sitzungen teilnahmen und damit die Beschlussfähigkeit nur knapp erreicht war. Unter Punkt 2. der Satzung ist daher sowohl unter 2.2 die Zusammensetzung der Wahlberechtigten als auch unter 2.4 der Nachrückermodus zu überarbeiten. Mit 1 Enthaltung beschließt der Beirat, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur nächsten Sitzung Vorschläge erarbeitet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus der Vorsitzenden und den Beiratsmitgliedern Frau Sachser, Herr Blom und Herr Willinghöfer zusammen. |
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