Von Menschen mit Behinderung in Wermelskirchen wird immer wieder die mangelnde Sensibilität städtischer Mitarbeitender in der Verwaltung im Umgang mit Menschen mit Einschränkungen beklagt. Beispiele: zu hoch angebrachte Desinfektionsmittelspender am Eingang des Rathauses, Besucherlisten an Stehtischen, fehlende Erklärungen von Verfahrensabläufen in leichter Sprache, sowie das nicht barrierefreie Ordnungsamt. Der Beirat sieht einen Bedarf, die städtischen Mitarbeitenden durch Informationen und Schulungen für die Belange der Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren um Barrieren gedanklicher, kommunikativer und baulicher Art abzubauen.
Eine Möglichkeit für die Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter ist die Broschüre „Knigge für Mitarbeitende der Verwaltung im Umgang mit außergewöhnlichen Menschen“ des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Broschüre liegt als Tischvorlage vor. Dieser Knigge kann nach einer Entrichtung einer Lizenzgebühr von 75 € auf die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen angepasst werden. Sollte die Verwaltung Interesse an der Broschüre haben, beschließt der Beirat einstimmig, die Lizenzgebühr aus ihrem Haushaltsbudget zu finanzieren.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung fasst den Beschluss, eine Empfehlung an den Ausschuss für Soziales und Inklusion zu geben, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, wie die städtischen Mitarbeiter und die verschiedenen Ämter für die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung in Wermelskirchen sensibilsiert werden können. |
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