Auszug - Die Durchsetzung der Mitwirkung des Beirates für Menschen mit Behinderung bei städtischen Projekten  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 9
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
 
Beschluss


In Punkt 7. der Satzung ist die Zusammenarbeit des Beirats für Menschen mit Behinderung mit Rat, Ausschüssen und Verwaltung geregelt. Davon werden die Punkte 7.2 und 7.4 nicht umgesetzt. Es werden weder Zwischenberichte über Sachstände aerhalb der offiziellen Sitzungen mitgeteilt, noch wird der Beirat für Menschen mit Behinderung über relevante Themen informiert oder zur Beratung hinzugezogen. Es herrscht offensichtlich die Meinung vor, dass durch die gesetzlichen Vorgaben, keine Notwendigkeit dafür besteht.

Beispiele: Bau- und Umbaumaßnahmen in der Innenstadt, Umzug von Ämtern in andere Räumlichkeiten, Überarbeitung der Innenstadtsatzung, Erlauben von Parken auf Gehwegen etc.. Darüber hinaus werden die vom Beirat an den Ausschuss für Soziales und Inklusion empfohlenen Maßnahmen nicht oder spät umgesetzt, siehe Liste gefasste Beschlüsse.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung fasst den Beschluss, eine Empfehlung an den Ausschuss für Soziales und Inklusion zu geben, die Stadtverwaltung zu beauftragen, zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung zukünftig über alle behindertenrelevanten Angelegenheiten der verschiedenen Ausschüsse und der Verwaltung informiert und gehört wird und wie sichergestellt werden kann, dass gefasste Beschlüsse auch in einem angemessenen Zeitrahmen umgesetzt werden.