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Der Beschluss wird folgendermaßen erweitert:
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, gemeinsam mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis an der K16 in den Bereichen Käfringhausen/Schlagbaum sowie Ketzbergerhöhe verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen. Der Beschluss erfolgt einstimmig . |
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