Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Aussetzen von Elternbeiträgen für die Monate Juni und Juli 2020  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0103/2020 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
Aussetzen von Elternbeiträgen für die Monate Juni und Juli 2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Amt für Jugend, Bildung und Sport
 
Beschluss


Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

Die Stadt Wermelskirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-  Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

für die Monate Juni und Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.