Auszug - Inklusive Kinderspielplätze  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 10
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss


Der Beirat regt an, dass die 28 öffentlichen Kinderspielplätze in Wermelskirchen unter dem Aspekt der Inklusion und Barrierefreiheit betrachtet werden sollen. Kindern mit körperlichen Einschränkungen, aber auch deren Eltern und Großeltern mit Einschränkungen, sollten die Möglichkeit haben, einen Kinderspielplatz zu nutzen, zumindest sollte der Zugang barrierefrei gestaltet sein. Vertreter des Beirats und des Kinder- und Jugendparlaments möchten mit Vertretern der zuständigen Fachämter die Kinderspielplätze begehen, um sich über die Spielplätze ein Gesamtbild zu verschaffen. Welche Kriterien ein inklusiver Kinderspielplatz erfüllen muss, soll ein Experte in einer der nächsten Sitzungen aufführen. Da die Kommune keinen Anspruch auf erforderliche Fördermittel hat, regt sie die Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen und Initiativen an, die z. B. die Förderung durch „Aktion Mensch“ erhalten können. Bereits die Umgestaltung des Dorfparks Dabringhausen sollte unter dem Aspekt der Inklusion betrachtet werden. Die Verwaltung hat für die Umgestaltung einen Förderantrag gestellt.