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Der Rat der Stadt wählt einstimmig in den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse
a) nach § 9 SpG zum Vorsitzenden: (siehe Anlage 3)
b) als Mitglied sowie als Stellvertreter: (siehe Anlage 3)
c) zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden und zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden: (siehe Anlage 3)
d) zum Delegierten der Sparkasse bzw. des Trägers in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie zwei weitere ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates als Vertreter sowie Ersatzvertreter dieses Delegierten: (siehe Anlage 3).
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