Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Absatz 3 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einstimmig Herrn Stefan Leßenich (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.