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Die Verwaltung bestätigt, dass die Beschaffung der digitalen Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer und bedürfte Schülerinnen und Schüler abgeschlossen ist. Die Geräte werden den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Die bewilligten Landesmittel sind abgerechnet.
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