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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2021/2022 auf
149 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung 2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung
0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung
30 Anzahl der Kindertagespflegepersonen
sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.
Die Verwaltung wird beauftragt die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2021 zu beantragen.
Der Beschluss wird einstimmig, ohne Enthaltung gefasst. |
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