Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2021/2022 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0001/2021 Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2021/2022 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2021/2022 auf

 

149 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung

    2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung

 

    0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung

    0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung

 

 30  Anzahl der Kindertagespflegepersonen

 

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2021 zu beantragen.

 

Der Beschluss wird einstimmig, ohne Enthaltung gefasst.