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Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden vom Ersten Beigeordneten Herrn Görnert in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt. |
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