Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.01.2021 - Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, sowie OGS  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0032/2021 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.01.2021 - Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, sowie OGS
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die nachfolgend, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Wermelskirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-          Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 aus.

 

Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst.